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Rechtsanwalt Hans K. Hendrich
in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Günter Luyken Klosterstraße 15-17 50931 Köln - Lindenthal
Telefon: 0221 - 41 30 61
Mobil: 0172 - 93 92 783 ( auch außerhalb der üblichen Bürozeiten )
Telefax: 0221 - 41 15 74
e-mail: mailto:hanshendrich@t-online.de
für eine erste Kontaktaufnahme benutzen Sie
bitte das E-Mail Formular links
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Herzlich Willkommen auf dem Internetportal der Anwaltskanzlei Hendrich. Die Kanzlei wurde gegründet im Jahr 1979 durch Rechtsanwalt Hans K. Hendrich. Die Kanzleiräume befinden sich im Herzen von Köln-Lindenthal, ca. 100 m entfernt von der Dürener Strasse.
Schwerpunktmäßig bearbeiten wir seit mehr als 30 Jahren bundesweit Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Familienrechts, des Verkehrsrechts sowie des Mietrechts. Aber auch bei einem Anliegen aus anderen vorrangig zivilrechtlichen Bereichen (z. B.Vertragsrecht, Kaufrecht, Kaufrecht Schadenersatzrecht und Forderungsinkasso) finden Sie in uns einen kompetenten Ansprechpartner. Für weitere Informationen zu den einzelnen Rechtsgebieten klicken Sie bitte auf die jeweiligen Menuepunkte.
Unsere Tätigkeit
beinhaltet Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
in familienrechtlichen und anderen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem
Verkehrsunfall, die Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten und
Verkehrsstrafsachen,
qualifizierte Hilfe bei Verhandlungen sowie bei der Überprüfung oder
Erstellung von Verträgen. Auch bieten
wir eine dauerhafte anwaltliche Unterstützung von Privatpersonen,
Gewerbetreibenden und Firmen an z. B. im Bereich des Forderungsinkasso.
Wir garantieren eine individuelle Betreuung unserer Mandanten, welche nicht zuletzt dadurch gewährleistet ist, dass alle Mandate von Rechtsanwalt Hendrich persönlich bearbeitet werden. Dieser ist somit vom ersten Beratungsgespräch an bis zum Abschluss Ihrer Sache kontinuierlich Ihr direkter Ansprechpartner.
Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, Sie bei der Lösung Ihrer Probleme ebenso zeitnah wie kompetent zu beraten und Ihre Interessen in jedem Verfahrensstadium engagiert und mit dem nötigen Nachdruck zu verfolgen. Allerdings sehen wir es auch als unsere Pflicht an, Ihnen offen und ehrlich von (weiteren) juristischen Schritten abzuraten, wenn für die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung keine hinreichende Erfolgsaussicht besteht oder wenn das zu erwartende Ergebnis in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis mehr zu Ihrem voraussichtlichen Zeit- und Kostenaufwand stehen würde.
Großen Wert legen wir auch auf Kostentransparenz. Dies bedeutet, dass wir bereits in einem ersten Beratungsgespräch das auf Sie entfallende Kostenrisiko gemeinsam mit Ihnen erörtern und auf Wunsch auch eine Ermittlung der voraussichtlichen und zu diesem Zeitpunkt absehbaren Kosten vornehmen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, holen wir für Sie eine Deckungszusage ein und rechnen die erstattungsfähigen Kosten später unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Ferner prüfen wir gerne auch die Möglichkeit, für Sie Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaflichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die für eine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderlichen Mittel aufzubringen. Dies gilt selbstverständlich auch für Scheidungsverfahren einschließlich aller Folgesachen.
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